Mietshausverwaltung

... für private und öffentliche Hand

Die RKS Immobilienmanagement sorgt für die werterhaltende Bewirtschaftung Ihrer Immobilie - fachmännisch, verlässlich und im Interesse des Eigentümers. Angefangen von der kaufmännischen Betreuung des Mietobjektes über die regelmäßige technische Kontrolle des Gebäudezustandes bis hin zur sorgfältigen Auswahl der zu Ihnen und der Hausgemeinschaft passenden Mieter.

Wir übernehmen für Sie die professionelle und umfassende Verwaltung Ihres Objektes.
 

Bei der Mietshausverwaltung übernimmt der Mietverwalter die Aufgaben des Immobilieninhabers für vermietete Wohngebäude. Der Mietverwalter ist dabei Auftragnehmer gem. §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag), Rechte und Pflichten des Mietshausverwalters ergeben sich allein aus dem Vertrag, spezielle gesetzliche Vorgaben gibt es im Gegensatz zur Wohnungseigentumsverwaltung nicht.

Allerdings sind die allgemeinen Bestimmungen des BGB, insbesondere § 259 BGB und die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) zu beachten.

Den Umfang der von uns übernommenen Aufgaben bestimmen übrigens Sie selbst. Wir können Ihnen sämtliche Dienstleistungen bieten, die Sie für ein funktionierendes Mietobjekt benötigen.

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